09. Juni 2021 Thema: Antrag, Fraktion, Sicherheit & Gesundheit Von SPD Westerkappeln
Mit diesem Antrag beauftragt die SPD die Gemeindeverwaltung mit dem zuständigen Landesbetrieb strassenNRW eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h vom Beginn der Straße am Dölhof sowie weiterführend auf der Osnabrücker Straße bis zur Höhe der Straße Vidumstraße einzurichten. Anschließen soll bis zur Höhe der Straße Am Gabelin eine Begrenzung auf 50 Km/h gelten.
Die gemessene Lärmbelastung durch den Verkehr in diesem Bereich liegt weit über dem ortsüblichen Niveau von 72 dB (A) tagsüber und 62 dB (A) nachts. So liegt die Lärmbelastung nach Erstellung eines Lärmaktionsplanes durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen für die Gemeinde Westerkappeln regelmäßig über 75 dB (A).
Durch Einfühurung der geforderten Tempebegrezungen könnte die Belastung durch PKW um durchschnitlich 2,4 dB (A) und LKW um zusätzliche 1,6 dB (A). Eine deutliche Entlastung für die umliegenden Anwohner und der Kindertagesstätte.
Durch die unmittelbare Nähe der Osnabrücker Straße zur Anne Frank Kindertagesstätte und der Grund- und Gesamtschule ist die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h auch ohne Nachweis einer besonderen Gefahrenlage zum Schutz der anwesenden Kinder nötig und angemessen.
Des Weiteren ist für den Straßenbereich beginnend von der Straße Am Dölhof bis zur Osnabrücker Straße Höhe Vidumstraße zu vergegenwärtigen, dass der Straßenabschnitt von vielen Fußgänger/innen genutzt wird. Das Gleiche gilt für viele Radfahrenden, die bekanntlich vorzugsweise den Bürgersteig nutzen, sowie der Umstand, dass die Straßen in dem vorgenannten Abschnitt von vielen Menschen gequert wird, weil sich an beiden Straßen öffentliche Einrichtungen, Geschäfte und ähnliches befinden
Die Bürgermeisterin wird beauftragt,
1) den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen aufzufordern, auf der L 595 vom Beginn der Straße Am Dölhof sowie weiterführend auf der Osnabrücker Straße bis zur Höhe der Straße Vidumstraße eine streckenbezogene Temporeduzierung auf 30 km/h und
2) anschließend bis zur Höhe der Straße Am Gabelin eine streckenbezogene Temporeduzierung auf 50 km/h
einzurichten.